5 Promille für die Feuerwehr

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Das staatliche Finanzgesetz sieht die Möglichkeit vor, fünf Promille der  Einkommenssteuer (IRPEF) einem Volontariatsverein zukommen zu lassen.

Mit der Steuererklärung kann der Steuerzahler über fünf Promille der geschuldeten IRPEF-Steuer selbst entscheiden und somit bestimmen, an welchen nicht gewinnorientierten Verein das Geld über den Staat ausbezahlt werden soll.

Dem Steuerzahler entsteht durch seine Unterschrift zur Zweckbestimmung KEINE höhere Steuerschuld, sondern er entscheidet lediglich, wem ein Teil seiner einbehaltenen IRPEF-Steuer zukommen soll.

Auch steht diese Zuweisung der 5 Promille nicht in Konkurrenz zur freiwilligen Abgabe eines Teiles der Steuer an die katholische Kirche (8 Promille).

Wichtig: Geben Sie neben Ihrer Unterschrift im Steuervordruck die Steuernummer der Feuerwehr Leifers an: 80009440217

Wer  nur das Modell CUD erhält, kann auch über dieses seine 5 Promille der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leifers zuweisen. Dazu ist lediglich das beigelegte Formblatt zu unterschreiben und die Steuernummer der Feuerwehr Leifers (80009440217) anzugeben.

Das Formblatt kann in einem beschrifteten Kuvert (eigene Steuernummer, Vor- und Zuname, „Wahl für die Zweckbestimmung von acht und fünf Promille der IRPEF“) kostenlos in jedem Postamt oder in einer Bank abgegeben werden.

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Leifers bedankt sich im Voraus für Eure Unterstützung!

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